Auftragsverarbeitung (AVV) - Rheingold Natur- und Tierfotografie

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Auftragsverarbeitung (AVV)

Sehr geehrte Besucher, der Schutz Ihrer Daten bei Nutzuung der Website "https://rheingold.nrw" hat oberste Priorität.

Die Einsichtnahme in die vertragliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) dokumentiert Ihnen die Sicherheit der Daten auf den Servern der 1&1 Internet SE und wird von mir rechtlich bestätigt.



Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO als Anlage zu einem oder
mehreren von dem Auftraggeber genutztem Vertrag oder Verträgen
Zwischen der Firma

1&1 Internet SE
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland

– Nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –

und

Vertragspartner Name:    Sabine Charles
Domaininhaber (Reg-C): Wolfgang Charles
Straße, Hausnummer: Borther Str. 249
Postleitzahl, Ort: 47495 Rheinberg
Land: DEUTSCHLAND

– Nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –

Version 20180522 Seite 1 von 5
Präambel
Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus der im
Einzelvertrag (nachstehend „Vertrag“) in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsverarbeitung ergeben.
Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen
Beschäftigte des Auftragnehmers, oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten
(nachstehend „Daten“) des Auftraggebers verarbeiten.

Diese Anlage ist nur gültig in Verbindung mit einem aktiven Vertrag über die folgenden Produkte:
Server
Cloud Server, Virtual Server Cloud, Managed Cloud Hosting, Dedicated Server (& Managed), Bare Metal
Server, Dynamic Cloud Server, Virtual Server (Lin/Win), Container Cluster
Webhosting & Homepage
Webhosting, WordPress Hosting, MyWebsite, E-Shop, ipayment
Office & Online Marketing
Online-Buchhaltung, E-Mail Marketing

§ 1 Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung
(1) Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der
Verarbeitung. Gegenstand dieser Anlage ist nicht die originäre Nutzung oder Verarbeitung von
personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer. Als Hosting Dienstleister und Administrator von
Server-Systemen kann auf Seiten des Auftragnehmers ein Zugriff auf personenbezogene Daten allerdings
nicht ausgeschlossen werden.
Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus den Bestimmungen
dieser Anlage nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.

§ 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst
Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im
Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze,
insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („Verantwortlicher“ i.S.v.
Art. 4 Nr.7 DS-GVO).
(2) Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in
schriftlicher Form, oder in einem elektronischen Format („Textform“) an die vom Auftragnehmer bezeichnete
Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt, oder ersetzt werden („Einzelweisung“).

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer darf Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des Auftrages und der
Weisungen des Arbeitgebers verarbeiten, außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne von Art. 28 Abs. 3 lit. a)
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DS-GVO vor. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist,
dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. Die Durchführung von rechtswidrigen Weisungen
darf der Auftragnehmer ablehnen.
(2) Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so
gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und
organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den
Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (Art. 32 DS-GVO) genügen. Der Auftragnehmer hat
technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit,
Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen.
(3) Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung
möglicher nachteiliger Folgen der betroffenen Personen.
(4) Die Beschreibung Technischer und Organisatorischen Maßnahmen gemäß Anhang 1 ist Bestandteil
dieser Vereinbarung.
Der Auftragnehmer wird die Einhaltung der vereinbarten Schutzmaßnahmen und deren geprüfter
Wirksamkeit durch Bereitstellung eines Zertifikates zu Datenschutz und Informationssicherheit nachweisen.
Eine Änderung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, wobei
jedoch sichergestellt sein muss, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
Der Auftragnehmer unterstützt soweit erforderlich den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der
Erfüllung der Anfragen und Ansprüche betroffenen Personen gemäß Kapitel III der DS-GVO sowie bei der
Einhaltung der in Art. 33 und 34 DS-GVO genannten Pflichten.
(5) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers
befassten Mitarbeiter und andere für den Auftragnehmer tätigen Personen untersagt ist, die Daten
außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner stellt der Auftragnehmer sicher, dass sich die zur
Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben, oder
einer angemessenen gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. Die Vertraulichkeits-
/Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrags fort.
(6) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes
personenbezogener Daten des Auftraggebers bekannt werden.
(7) Für alle im Rahmen dieser Anlage anfallenden Datenschutzfragen ist der Ansprechpartner:
1&1 Internet SE
Der Datenschutzbeauftragte
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
datenschutz@1und1.de
(8) Der Auftragnehmer stellt sicher, seinen Pflichten nach Art. 32 Abs.1 lit. d) DS-GVO nachzukommen, ein
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen
Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung einzusetzen.
(9) Der Auftragnehmer berichtigt oder löscht die vertragsgegenständlichen Daten, wenn der Auftraggeber
dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist. Ist eine datenschutzkonforme Lösung oder eine
entsprechende Einschränkung der Datenverarbeitung nicht möglich, übernimmt der Auftragnehmer die
datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern und sonstigen Materialien auf Grund einer
Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber oder gibt diese Datenträger an den Auftraggeber zurück, sofern
nicht im Vertrag bereits vereinbart.
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In besonderen, vom Auftraggeber zu bestimmenden Fällen, erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe,
Vergütung und Schutzmaßnahmen hierzu sind gesondert zu vereinbaren, sofern nicht im Vertrag bereits
vereinbart.
(10) Daten, Datenträger sowie sämtliche sonstige Materialien sind nach Auftragsende auf Verlangen des
Auftraggebers entweder herauszugeben oder zu löschen.
(11) Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger
Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Abwehr des
Anspruches im Rahmen seiner Möglich¬keiten zu unterstützen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn er in den
Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.
(2) Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger
Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, gilt § 3 Abs. 11 dieser Anlage entsprechend.

§ 5 Anfragen betroffener Personen
(1) Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung, oder Auskunft an den
Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine
Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Der Auftragnehmer leitet
den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Auftragnehmer unterstützt
den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Der Auftragnehmer haftet
bei Erfüllung seiner Pflichten nicht dafür, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber
nicht, nicht richtig, oder nicht fristgerecht beantwortet wird.

§ 6 Nachweismöglichkeiten
(1) Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer
erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten, ohne Störung des Betriebsablaufs nach
Anmeldung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Der Auftragnehmer
darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer
Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und
organisatorischen Maßnahmen abhängig machen. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer
Inspektion darf der Auftragnehmer eine Vergütung verlangen. Der Aufwand einer Inspektion ist für den
Auftragnehmer grundsätzlich auf einen Tag pro Kalenderjahr begrenzt.
(2) Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des
Auftraggebers eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich Absatz 1 entsprechend. Eine Unterzeichnung
einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer
berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem
Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.

§ 7 Drittstaatentransfer
(1) Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet überwiegend in einem
Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum statt. Ausnahmen sind der Liste gem. §8 Abs. 2 dieser Anlage zu
entnehmen.
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§ 8 Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)
(1) Mit der Hinzuziehung von verbundenen und fremden Unternehmen zur Wartung, Pflege der
Rechenzentrumsstruktur, Telekommunikationsdienstleistungen und Benutzerservice durch den
Auftragnehmer ist der Auftraggeber einverstanden.
(2) Eine Liste der aktuell eingesetzten Unterauftragnehmer steht dem Auftraggeber im Kundenportal stets
zum Abruf zur Verfügung. Diese Liste wird quartalsweise aktualisiert.
(3) Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an Subunternehmer, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine
datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag dem Subunternehmer zu übertragen. Die volle
Verantwortung für die vom Auftragnehmer eingeschalteten Subunternehmer bleibt beim Auftragnehmer.

§ 9 Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl
(1) Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch
ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren, oder durch sonstige Ereignisse, oder Maßnahmen Dritter gefährdet
werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der
Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich drüber informieren, dass
die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im
Sinne der DS-GVO liegen.
(2) Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Anlage zum Datenschutz den Regelungen des
Vertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Anlage unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit dieser
Anlage zum Datenschutz im Übrigen nicht.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Diese Anlage ersetzt alle vorangegangenen Vereinbarungen dieser Art

§ 10 Haftung und Schadensersatz
(1) Auftraggeber und Auftragnehmer haften gegenüber betroffenen Personen entsprechend der in Art. 82
DS-GVO getroffenen Regelung.
Dieser Vertrag wird elektronisch geschlossen und ist ohne Unterschrift gültig

Anlagenverzeichnis

Anhang 1: Technische und organisatorische Maßnahmen
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Anhang 1: Technische und organisatorische Maßnahmen

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Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art.32 DSGVO

1. Zutrittskontrolle
Mit der Zutrittskontrolle soll verhindert werden, dass unberechtigte Personen Zutritt zu den
informationsverarbeitenden Systemen der 1&1 Internet SE bekommen. Die Rechenzentren der
1&1 Internet SE gewährleisten einen hohen Schutz durch moderne Sicherheitstechnik und
umfassende Objekt- und Datenschutzmaßnahmen. Der Zutritt zum Rechenzentrum ist dabei nur
einem eingeschränkten Kreis von autorisierten Mitarbeitern möglich.

1.1. Organisatorische Maßnahmen

1.1.1. Empfang- und Ausweispflicht
Der Standort des Rechenzentrumgebäudes wird tagsüber zu den normalen Geschäftszeiten
durch einen Pförtner überwacht, außerhalb der Geschäftszeiten durch einen Sicherheitsdienst.
Auffälligkeiten werden durch die Einbruchmeldeanlage und Kontrollgänge des
Sicherheitsdienstes entdeckt. Am Standort des Rechenzentrums besteht für alle Besucher und
externen Mitarbeiter die Pflicht, Ausweise zu tragen. Externe Personen dürfen sich grundsätzlich
nur in Begleitung eines internen Mitarbeiters innerhalb der Gebäude aufhalten. Interne
Mitarbeiter besitzen durch ihre Zutrittskarten die entsprechende Berechtigung, Zutritt zu den
Geschäftsräumen zu erlangen.
Die Ausweis-Richtlinie sieht folgende Anforderungen beim Ausstellen vor:
• Die Ausweise, das Ausweis-Logbuch, sowie alle zugehörigen Dokumente und
Unterlagen sind verschlossen aufzubewahren.
• Zugänge zu EDV-gestützten Verwaltungstools sind mit Passwörtern zu versehen, sodass
unbefugte keinen Zugriff auf die Arbeitsstationen, über die die Ausweise verwaltet
werden, erhalten können.
• Ausweise sind so zu gestalten, dass deren Gültigkeit abläuft.
• Ein Ausweisbuch über Ausgabe und Rücknahme der Ausweise ist in Papierform zu
führen.
• Die Einträge des Ausweisbuches sind mindestens 6 Monate aufzubewahren.
• Jeweils ein „Besuch“ soll auf einem Blatt vermerkt werden, sodass verschiedene
Besucher, wenn sie nicht an einem Besuch teilgenommen haben, nicht über andere
Besucher Kenntnis erlangen können.

1.1.2. Schlüsselvergabe
Durch das installierte Zutrittskontrollsystem können nur Personen in das Rechenzentrum
gelangen, die im Vorfeld Berechtigungen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung (z.B.
Systemoperatoren, die Hardware austauschen müssen) erhalten haben. Die
Zutrittsberechtigungen werden zentral über ein Zugriffsrechtemanagement, d.h. durch die
Einrichtung von Profilen, Vergabe/Sperrung von Berechtigungen eingerichtet. Hierfür existiert ein
formaler Genehmigungsprozess. Der Zutritt zum Rechenzentrum erfolgt über eine neutrale
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Zutrittskarte, die nach Anforderung und Unterschrift des Empfängers dem Berechtigten
ausgehändigt wird. Die Vergabe der Zutrittskarten wird dokumentiert. Bei Verlust der
Zutrittskarte wird diese sofort über das installierte Verwaltungssystem gesperrt. Die
Berechtigungen können losgelöst von der physischen Verfügbarkeit der Zutrittskarte geändert,
gelöscht, oder gesperrt werden.

1.2. Technische Maßnahmen
Das Rechenzentrum wird durch folgende technische Maßnahmen vor unberechtigtem Zutritt
geschützt:
• ZK-System (Zutrittskontrollsystem)
• EMA (Einbruchmeldeanlage) mit VdS1- Zulassung
• Videokameras
• Sicherheitstüren
• Bereichswechselkontrolle
Ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzeptes ist der Zutritt zum zentralen Rechenzentrum
über eine Personalvereinzelungsanlage.

1.2.1. Türsicherung
Eine Sicherheitsschleuse gewährleistet, dass nur einzelne berechtigte Personen das
Rechenzentrum betreten können. Um die Sicherheitsschleuse betreten zu können, wird ein
elektronischer Schlüssel (so genannter ID-Informationsträger) und eine PIN benötigt, der für den
Zugang explizit freigeschaltet sein muss. Nur nach positiver Prüfung der Sicherheitsmerkmale
wird der Zutritt zum Rechenzentrum durch die Sicherheitsschleuse gewährt.

1.2.2. Zutrittskontrollsystem und Überwachung
Der Standort des Rechenzentrums verfügt über Zugangsleser an allen Außentüren, sowie Leser
an den Schrankenanlagen. Alle Außenzugänge, Etagentüren, sowie Bürobereiche sind mit
digitalen Schließzylindern ausgerüstet. Alle Zugänge zum Rechenzentrum sind Videoüberwacht,
die durch eine zentrale Videoüberwachungsanlage gesteuert wird. Die Aufzeichnungen werden
über einen Zeitraum von 6 Monaten gespeichert. Die Fluchtwegtüren am Standort des
Rechenzentrums sind zusätzlich mit einer Fluchttürsteuerung ausgerüstet, die nach Vorgaben
des VdS geplant und zertifiziert, sowie regelmäßig gewartet wird.
2. Zugangskontrolle
Mit der Zugangskontrolle soll ein Eindringen unberechtigter Personen in die
Informationsverarbeitenden Systeme der 1&1 Internet SE verhindert werden. Hierzu sind
technische und organisatorische Maßnahmen hinsichtlich der Benutzeridentifikation und
Authentifizierung implementiert.
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2.1. Organisatorische Maßnahmen

2.1.1. Benutzer- und Berechtigungsverfahren
Benutzer, die im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung zu einem System Rechte erlangen sollen,
müssen diese Berechtigungen über einen formalen Benutzer- und Berechtigungsprozess
beantragen. Die Anforderungen zur Benutzer- und Berechtigungsvergabe sind durch die interne
Sicherheitsrichtlinie zum Identity- und Accessmanagement beschrieben und die
Berechtigungsvergabe in einer Verfahrensanweisung dokumentiert. Im Benutzer- und
Berechtigungs-Verwaltungssystem werden die Benutzerkennungen und Berechtigungen von
Benutzern geführt. Technisch erfolgt die Genehmigung für das Erteilen und Löschen von
Zugriffsrechten über Ticketsysteme, in denen der Vorgang dokumentiert wird. Im
Verwaltungssystem werden Berechtigungen von Benutzern gesperrt, sobald der Benutzer das
Unternehmen verlässt, bzw. wenn die Berechtigungen nicht mehr benötigt oder unberechtigt
benutzt werden. Auch im Rahmen der Systemdiagnose werden obsolete Zugriffsrechte gelöscht.
Technisch ist jeder berechtigte Benutzer auf eine einzelne Benutzer-ID auf dem Zielsystem
beschränkt

2.2. Technische Maßnahmen

2.2.1. Authentisierungsverfahren
Zugangsberechtigungen sind so feingranular wie möglich konfiguriert, sodass Personen nur dort
Zugang haben, wo sie diesen auf Grund ihrer Funktion und ihrer Aufgabenerfüllung benötigen.
Die Zugangskontrollverfahren gelten für alle Mitarbeiter der 1&1 Internet SE. Alle Systeme sind
durch zweistufige Authentifizierungsverfahren (z.B. Benutzer-ID und Passwort) geschützt, die
unberechtigte Zugriffe unterbinden. Werden im Rahmen des Authentifizierungsverfahrens
Passwörter eingesetzt, müssen diese den internen Passwortrichtlinien für Mitarbeiter und
Systeme entsprechen. Passwörter, die nach den Richtlinien nicht der Qualität entsprechen, sind
nicht erlaubt. Die Systeme werden nach einer bestimmten Zeit der Inaktivität automatisch
gesperrt. Zusätzlich werden Accounts automatisch deaktiviert, wenn deren Passwörter nicht
geändert werden.
Ein Fernzugriff auf interne Systeme ist nur in authentifizierter Form möglich, bei dem z.B.
asymmetrische Authentisierungsverfahren (Public-/Private-Key-Verfahren) eingesetzt werden, die
zusätzlich zur Nachweisbarkeit protokolliert werden. Der Zugriff auf interne Systeme wird nur
Geräten gewährt, die sich im Besitz der 1&1 Internet SE befinden und administriert werden. Der
Zugriff auf interne Systeme über WLAN-Verbindungen kann nur durch einen zusätzlichen VPNTunnel
erfolgen. Die von der 1&1 Internet SE betriebenen WLAN-Zugangsgeräte erkennen und
protokollieren nicht autorisierte Access-Points.

2.2.2. Verschlüsselung
Daten mit hohen Schutzbedarfen werden nach aktuellem Stand der Technik mit verschlüsselten
Verfahren analog der internen IT-Sicherheitsrichtlinie zur Kryptographie gesichert. Die
eingesetzten Verschlüsselungsverfahren basieren auf Empfehlungen des Bundesamts für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Werden Daten anhand Datenträger ausgetauscht,
wird dokumentiert, wer zu welchem Zeitpunkt zu welchem Zweck von wem einen Datenträger
erhält. Datenträger, die nicht mehr zum produktiven Einsatz kommen, werden durch sichere
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Lösch- und Überschreib-Verfahren nach Empfehlungen des BSI entsorgt. Es gelten hier die
Regelungen der internen Sicherheitsrichtlinie zur Entsorgung von Medien.

3. Zugriffskontrolle
Mit der Zugriffskontrolle sollen unerlaubte Handlungen in den informationsverarbeitenden
Systemen der 1&1 Internet SE verhindert werden, indem Maßnahmen zur Überwachung und
Protokollierung der Zugriffe implementiert werden.

3.1. Berechtigungsvergabe
Die Systeme wurden in der Weise konfiguriert, dass ein regulärer Zugriff mit administrativen
Rechten nur für interne, autorisierte Mitarbeiter aus gesicherten Netzsegmenten möglich ist.
Hier wurden bedarfsorientierte Berechtigungskonzepte ausgestaltet, die die Zugriffsrechte,
sowie deren Überwachung und Protokollierung definieren. Eine Berechtigungsvergabe wird stets
nach dem Need-to-know-Prinzip vergeben. Je nach Autorisierung werden differenzierte
Berechtigungen, untergliedert nach Rollen und Profilen von Benutzern eingerichtet. Weitere
Autorisierungen an Systemen bedürfen der Einrichtung von Berechtigungen nach dem
implementierten Benutzer-und Berechtigungsprozess.

3.2. Auswertungen
Zugriffe auf System-IDs und auffällige Zugriffsversuche werden auf einem zentralen
Protokollierungsserver protokolliert. Der Zugriff auf die Protokollierungsserver ist nur lesend
durch autorisierte Administratoren möglich. Beim auffälligen Zugriffsversuch wird zusätzlich eine
Alarmierung (Security Monitoring) an den zuständigen Systemverantwortlichen ausgelöst.

3.3. Veränderungen
Modifikationen an Zugriffsrechten können lediglich von Systemadministratoren des operativen
Fachbereichs vorgenommen werden, die die Freigabe des Vorgesetzten erhalten haben.
Veränderungen der Zugriffsrechte und Berechtigungen geschehen in der Regel innerhalb eines
Arbeitstages, wenn nicht sogar bei Bedarf sofort. Netzwerkgeräte oder Systeme mit
voreingestellten Zugriffsmöglichkeiten dürfen nicht im Produktivbereich verwendet werden.
Näheres regeln die internen Sicherheitsrichtlinien.

3.4. Löschung
Das Löschen von Benutzerberechtigungen (z.B. Nach dem Austritt eines Mitarbeiters) erfolgt
zeitnah, spätestens jedoch innerhalb eines Arbeitstages. Das Löschen von Zugriffsrechten
geschieht auch im Rahmen der Systemdiagnose. Hier werden obsolete Zugriffsrechte bereinigt.
Im Verwaltungssystem werden Berechtigungen von Benutzern gesperrt, sobald der Benutzer das
Unternehmen verlässt bzw. wenn die Berechtigungen nicht mehr benötigt oder unberechtigt
benutzt werden. Im Rahmen der Systemdiagnose werden obsolete Zugriffsrechte, die z.B. über
einen längeren Zeitraum inaktiv waren, gelöscht.
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4. Weitergabekontrolle
Im Rahmen der Weitergabekontrolle werden Maßnahmen beim Transport, der Übertragung und
Übermittlung, sowie bei der nachträglichen Überprüfung von personenbezogenen Daten
definiert.

4.1. Organisatorische Maßnahmen

4.1.1. Schulungsmaßnahmen
Alle Mitarbeiter der 1&1 Internet SE sind auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG hin
verpflichtet worden. Neue Mitarbeiter erhalten bei Eintritt eine Sicherheitsschulung. Für
verschiedene Fachbereiche gibt es speziell abgestimmte Sicherheitssensibilisierungsprogramme.

4.1.2. Klassifizierung der Informationen
Jede Information muss nach ihrem Schutzbedarf eingestuft werden. Handelt es sich um
vertrauliche Informationen, müssen diese besonders behandelt werden. Vertrauliche, dienstliche
Informationen dürfen nur über sichere Kommunikationswege übertragen werden. Der Umgang
mit Informationen wurde in der Richtlinie „Datenklassifikation“ und deren Anhang geregelt. Es
sind insbesondere folgende Regeln einzuhalten:
• Es müssen spezielle Verfahren und Regelungen zum Schutz der Informationen und
Datenträger beim Transport insbesondere über Unternehmensgrenzen hinweg definiert
und dokumentiert werden (z.B. Verfahrensanweisung für den Einsatz von Boten).
• Es müssen so weit wie möglich kryptographische Verfahren (z-B. Verschlüsselung bei der
Übertragung vertraulicher Daten) eingesetzt werden. Die Anforderungen aus der ITSicherheitsrichtlinie
Kryptographie sind zu berücksichtigen.
• Bei der Übergabe an externe Empfänger ist die erfolgte vollständige und sichere
Übergabe nachweisbar zu dokumentieren.

4.2. Technische Maßnahmen

4.2.1. Zugriffs-und Transportsicherung
Grundsätzlich können auf die Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten, nur
autorisierte Nutzer zugreifen. Die Übertragung von Daten erfolgt ausschließlich durch das
System selbst an autorisierte Empfänger, über kryptographisch stark gesicherte Wege, z.B. über
VPN mit IPSec nach aktuellem Stand der Technik und Empfehlungen des BSIs. Die Übertragung
wird in Logfiles protokolliert.
Um das System vor unberechtigten Zugriffen von Desktop-PCs der Mitarbeiter und somit vor
einer unautorisierten Weitergabe von Daten zu schützen, gelten die internen
Sicherheitsrichtlinien für Mitarbeiter der 1&1 Internet SE.
Die Integrität von wichtigen Systemdateien wird durch regelmäßige Überprüfung deren
kryptografischer Prüfsumme sichergestellt (HIDS).
Der Zugriffsschutz auf Systeme mit sensiblen Informationen wird auf mehreren Ebenen realisiert:
Auf Dateisystem-, auf Betriebssystem- und auf Netzwerkebene. Die Schutzmechanismen
erlauben nur speziell autorisierten Administratoren den Zugriff auf die jeweilige Ebene. Um
Datenverlust vorzubeugen, müssen alle arbeitsrelevanten Daten auf Servern gespeichert werden.
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Diese Daten werden regelmäßig gemäß den definierten Backup-Konzepten gesichert, sodass ein
Datenverlust dadurch weitestgehend ausgeschlossen ist.

4.2.2. Protokollierung
Der Zugriff und die Aktivitäten der Administratoren werden in speziellen Protokolldateien
aufgezeichnet. Die Protokollierung der Zugriffe erfolgt auf einen zentralen, dedizierten
Protokollierungsserver, der von den zu protokollierenden Systemen getrennt installiert ist. Der
Zugriff auf die Protokolle und auf den zentralen Protokollierungsserver ist geschützt und nur
autorisierten Administratoren gestattet. Systemadministratoren dürfen dabei die Protokolle auf
den Protokollierungsserver einsehen, aber nicht verändern. Der Transport der
Protokollierungsdaten geschieht über eine verschlüsselte Verbindung. Auf den
Protokollierungsserver werden verschiedene Verletzungen von Sicherheitskontrollen
protokolliert, wie z.B. nicht berechtigte Zugangsversuche oder signifikante Schutzverletzungen.
Bei besonders sensiblen Systemen ist der Zugriff nur nach dem 4-Augen-Prinzip möglich.

5. Eingabekontrolle
Um die Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Datenverwaltung und –pflege
sicherzustellen, werden Maßnahmen zur nachträglichen Überprüfung, ob und von wem Daten
eingegeben, verändert oder gelöscht worden sind, implementiert.

5.1. Protokollierungs- und Protokollauswertung
Durch die Einhaltung der oben aufgeführten Regeln zu Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle und
Zugriffskontrolle wurde die Grundlage für die Eingabekontrolle der Systeme geschaffen, die
personenbezogenen Daten verarbeiten. Grundsätzlich wird im Rechte- und Rollen-Konzept
zwischen Systemusern, Prozessusern und personalisierten Usern unterschieden.
Angaben zur Protokollierung sind in Kapitel 4.2.2 zu finden.
Protokollauswertungen werden stichprobenartig von den Systemadministratoren vorgenommen,
insbesondere jedoch, wenn Auffälligkeiten oder der Verdacht auf eine Kompromittierung (z.B.
durch eine Alarmierung / Triggering eines Events) aufgetreten ist. Die Protokollauswertungen
sind als Informationen klassifiziert, die nur innerhalb der 1&1 Internet SE im Rahmen der
Aufrechterhaltung und Sicherstellung der Systemstabilität und –sicherheit zu verwenden sind.

6. Auftragskontrolle
Alle Weisungen des Auftraggebers zum Umgang mit personenbezogenen Daten werden
dokumentiert und an zentraler Stelle für die mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeiter der
1&1 Internet SE hinterlegt.
Die 1&1 Internet SE verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der
getroffenen Vereinbarungen. Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung richten sich
ausschließlich nach den Weisungen des Auftraggebers. Eine hiervon abweichende Verarbeitung
erfolgt nur nach schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers. Der Datenschutzbeauftragte des
Auftraggebers hat das jederzeitige Recht, nach Absprache die Umsetzung seiner Weisungen bei
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der 1&1 Internet SE zu kontrollieren. Die 1&1 Internet SE wird den Auftraggeber bei der
Durchführung von Kontrollen durch den Auftraggeber unterstützen und an der vollständigen
Abwicklung der Kontrolle mitwirken.
Die 1&1 Internet SE wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine vom
Auftraggeber erteilte Weisung nach ihrer Auffassung gegen gesetzliche Regelungen verstößt,
sowie dem Auftraggeber jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen
die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen des
Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen, der im Zuge der Verarbeitung von Daten durch ihn oder
andere mit der Verarbeitung beschäftigten Personen erfolgt ist. Die 1&1 Internet SE ist bei der
Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne
des § 5 BDSG verpflichtet. Sie verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten,
wie sie dem Auftraggeber obliegen. Nicht mehr benötigte Unterlagen mit personenbezogenen
Daten und Dateien werden erst nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber
datenschutzgerecht vernichtet.

7. Verfügbarkeitskontrolle
Alle Dienste der gesamten 1&1 Internet SE und ihrer Tochterunternehmen sind hochsensibel in
Bezug auf deren Verfügbarkeit und müssen vor zufälliger Zerstörung oder Verlust geschützt
werden. Die Kunden erwarten eine hochverfügbare Bereitstellung aller Netzwerk- und
Rechenzentrums-Dienstleistungen. In diesem Zusammenhang werden Maßnahmen zur
Datensicherung und –erhaltung umgesetzt.

7.1. Organisatorische Maßnahmen

7.1.1. Notfallhandbücher und Backup-Verfahren
Zur Sicherstellung der Notfallhandbücher und Backup-Verfahren werden in den als für
notwendig erachteten Abteilungen Notfallhandbücher erstellt. Die Notfallhandbücher definieren
Verantwortlichkeiten (z.B. Notfallverantwortlicher), sowie Eskalations-, Informations- und
Alarmierungspfade, legen Wiederanlaufpläne und Verfahren für einen Shutdown für einen
Mangelfall fest, regeln Ersatzbeschaffung von Hard- und Software und dokumentieren, wie
Daten gesichert und archiviert werden müssen. Die Notfallhandbücher sind damit ein
wesentlicher Bestandteil für den Umgang und der Behandlung der Systeme und Daten im
Notfall, die insbesondere auf die Backup-Strategien und Backup-Dokumentationen verweisen.
Alle Daten werden in regelmäßigen Abständen gesichert, wobei die Sicherung dokumentiert an
einem anderen Ort als das zu sichernde System verwahrt wird. Die Backups verlassen jedoch
nicht das Rechenzentrum der 1&1 Internet SE. Zum Schutz der Archive und Backups sind die
zuvor genannten Zutrittskontrollen implementiert. Der Zugang auf die Backup-Software ist
limitiert auf dedizierte Backup-Administratoren. Die Häufigkeit von Datenbackups richtet sich
nach der Kritikalität der Informationen und ist individuell anpassbar. Funktionalitätstests von
Datenbackups werden stichprobenartig von den zuständigen Systemadministratoren
vorgenommen. Die zum Backup benutzten Speichermedien werden nach einem sicheren Löschoder
Überschreibungsverfahren nach Empfehlung des BSI wiederverwendet.
Im Wiederherstellungsprozess wird beschrieben, wie und in welcher Reihenfolge die Systeme
und Daten installiert und wiederhergestellt werden müssen.
Version 20180522 Seite 8 von 9
Alle Prozesse zur Wiederherstellung der Daten, der Wiederanlaufplan der Systeme, sowie die
Notfallsituation müssen in regelmäßigen Abständen in einer Übung durchgeführt und getestet
werden. Die Tests und Übungen werden protokolliert und dokumentiert. Die bei Notfällen und
Incidents benötigten Eskalationspfade wurden im Praxisbetrieb erprobt.

7.2. Technische Maßnahmen

7.2.1. Firewall und Virenschutz
Die Netze und Systeme der 1&1 Internet SE sind mit einer Firewall gegen Hackerangriffe
geschützt, die regelmäßig von autorisierten Systemadministratoren gewartet und aktualisiert
werden. Die Firewall- Regeln sind so ausgelegt, dass nur benötigte Dienste erlaubt sind und in
der Grundeinstellung jeden Netzwerkverkehr blockieren. Alle Internetverbindungen sind durch
mindestens eine Firewall geschützt. Die Kontrolle sicherheitsrelevanter Konfigurationen erfolgt
hierbei im Rahmen von Sicherheitsaudits und Penetrationstests, die u.a. von der internen
Sicherheitsabteilung durchgeführt wird. Alle Netzwerkkomponenten werden einmal täglich,
sowohl intern als auch extern, durch automatische Scanner geprüft.
Das Virenschutzkonzept sieht einen mehrstufigen Schutz vor Schadsoftware über die Netzwerk-
Gateways und Systeme der 1&1 Internet SE vor. Der Schutz vor Schadsoftware wird zentral über
ein Systemmanagementsystem verwaltet und regelmäßig, mindestens einmal am Tag,
aktualisiert. Alle sensiblen und kritischen Systeme sind mit einem fehlertoleranten
Festplattenverbund (i.d.R. RAID 5) ausgestattet.

7.2.2. Hochverfügbarkeit und Stromversorgung
Aus der Hochverfügbarkeitsanforderung ergibt sich am Standort Karlsruhe, an dem das System
aufgestellt ist, eine grundsätzliche hochredundant ausgelegte Netzwerk-Infrastruktur, die
Einzelfehler in fast allen Bereichen und Doppelfehler in vielen Bereichen abfangen kann. Sensible
Dienste werden georedundant an verschiedenen Standorten betrieben. Die Stromversorgungen
sind mehrfach unabhängig voneinander ausgelegt. Das Rechenzentrum ist mit einer
unterbrechungsfreien Stromzufuhr ausgestattet. Die zentrale Elektrotechnik im
Hauptrechenzentrum in Karlsruhe ist in vier (3+1) Blöcke aufgeteilt. In jedem Block ist die
Technik Mittespannung, Niederspannung, USV und Netzersatzanlage (NEA) enthalten. Ein
Betriebsblock dient zur Redundanz.
Die Versorgungsblöcke sind räumlich voneinander getrennt, um eine gegenseitige Beeinflussung
im Schadens- oder Störfall zu verhindern. Jeder Block hat einen eigenen mittelspannungsseitigen
Abgang. Das Rechenzentrum ist an einem 20 kV Ring der Stadtwerke Karlsruhe angeschlossen,
der exklusiv dem Rechenzentrum vorbehalten ist. Um sich vor einem Totalausfall in der
Versorgung durch die Stadtwerke zu schützen, ist in zweiter Instanz zwischen Verbraucher und
Versorger eine redundant ausgelegte, unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) installiert. Die
gesamte Anlage wird über eine zentrale, redundant aufgebaute Netzleittechnik überwacht und
gesteuert. Zusätzlich wird permanent die Netzqualität nach DIN EN 50160 von allen Ein- und
Ausgängen der USV Anlagen überwacht.

7.2.3. Brandschutz
Eine Argon-Löschanlage schützt die Sicherheitsräume im Brandfall. Das ungiftige Gas bewirkt
bei einem Brandfall eine Sauerstoffverdrängung im Raum, wodurch dem Brandherd die
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Grundlage Sauerstoff entzogen wird. Die Server werden durch den Löschvorgang nicht
beeinträchtigt und können normal weiter betrieben werden.
Um einen Brandfall im Vorfeld zu verhindern ist des Weiteren eine Brandfrüherkennungsanlage
installiert, die ständig die Luftpartikel anhand eines vorgegebenen Soll-Kalibrierungszeitraumes
überwacht. Ändert sich die Zusammensetzung der Luftpartikel oder steigt die Zahl der für eine
Brandentstehung typischen Partikel, schlägt die Früherkennung Alarm. Die Anlage ist direkt auf
die Berufsfeuerwehr Karlsruhe aufgeschaltet. Die interne Alarmverfolgung erfolgt über eine
Notifikationssteuerung, Email sowie SMS Versand, an das Facility Management der 1&1 Internet
SE in Karlsruhe. Die Anlage wurde nach Vorgaben des VdS geplant und zertifiziert. In allen
Haustechnik-, Technik-, Lagerräumen, Fluren und Treppenhäusern sind Brandmelder, an allen
Zugangsbereichen sind Handmelder installiert. Die Gefahrenmeldeanlage wird nach Vorgaben
des VdS regelmäßig gewartet. Zur ersten Bekämpfung von Bränden sind Handfeuerlöscher
installiert.

8. Trennungskontrolle
Durch die 1&1 Internet SE getroffenen Maßnahmen zur Trennungskontrolle sind der
softwareseitige Ausschluss im Sinne einer Mandantentrennung, die Trennung von Test- und
Routineprogrammen, die Trennung durch getroffene Zugriffsregelungen, sowie
Dateiseparierung.
Beispielsweise müssen alle Produktivsysteme getrennt von den Entwicklungs- und Testsystemen
betrieben werden. Technisch wird das durch eine Segmentierung von Netzen mit einem
aktivierten Firewall-Regelwerk realisiert. Produktivdaten dürfen nicht als Kopie für Testzwecke
verwendet werden, ebenso dürfen Testdaten nicht in Produktivumgebung eingesetzt werden.
Details regeln die internen Sicherheitsrichtlinien zum sicheren Betrieb.








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Der Naturschutz stand vorrangig vor dem gewünschten fotografischen Erfolg. Aus diesem Grund wurde bei der Erstellung der Aufnahmen vermieden, eine Störung des Lebensraum dieser prachtvollen Tiere herbeizuführen. Das Projekt "Bislicher Insel" nimmt zwischenzeitlich einen Zeitraum von 6  Jahren ein und setzt die Bereitschaft voraus, die von der Jahreszeit geprägten Themen zeitnah zu begleiten.
Sehr geehrte Gäste,
herzlich Willkommen im Naturschutzgebiet Bislicher Insel. Genießen Sie die Aufnahmen der wunderbaren Tierwelt in dieser Auenlandschaft am Niederrhein, die Ihnen einen Einblick in die Lebensweise der tierischen Bewohner vermittelt.
Wolfgang Charles Borther Straße 249 47495 Rheinberg Fon 02802 8007323 Mobil 0173 85 96 93 3 E-Mail info@rheingold.nrw
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