Verhaltenskodex Natur- und Tierfotografie - Rheingold Natur- und Tierfotografie

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Projekt Bislicher Insel
Reise durch die Welt einer der noch wenigen vorhandenen Auenlandschaften in Deutschland
Rheingold Natur- und Tierfotografie
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Verhaltenskodex Natur- und Tierfotografie

Workshop Bislicher Insel


Sehr geehrte Teilnehmer des „Fotoworkshop Tierfotografie Bislicher Insel“
 
 
Erst einmal ein herzlicher Dank für das mir entgegengebrachte Vertrauen an meinem Workshop teilzunehmen. Mein vermitteltes Fachwissen soll euch künftig als Grundlage bei der Tierfotografie für besonders schöne und eindrucksvolle Aufnahmen zur Seite stehen.

Die nächste geplante „Exkursion Tierfotografie“ wird sicherlich bald anstehen und euer Equipment, die Einrichtung der Kamera auf die Erfordernisse der aufzunehmenden Tiere sowie das aufkommende Jagdfieber nach dem begehrenswerten Motiv wird etwas sehr Wichtiges vergessen lassen.

 
„Im Zweifelsfall einfach auf die Aufnahme verzichten“

 
Ihr solltet euch dessen immer bewusst sein, dass jeder Tierfotograf in der Natur auch ein weiterer Störfaktor im Lebensbereich der Tiere ist.
 
Ihr müsst als Natur- und Tierfotografen stets eine Störung der Tierwelt bei der Erstellung der Aufnahmen vermeiden.


Gesetzliche Grundlage: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 44



Verantwortungsvolle Natur- und Tierfotografen halten sich grundsätzlich an diese Verhaltensvorschrift, die zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt erlassen wurde.
 
Die Fortpflanzungszeit beginnt schon im Februar/März und kann bis in den Oktober anhalten. Früh im Jahr, wie Anfang März, können schon die ersten jungen Nilgänse gesichtet werden. Einige Jungtiere können durchaus noch bis zur zweiten Woche des Oktobers beobachtet werden.

Anschließend beginnt für die Vögel die harte Winterzeit. Die Nahrung wird knapp, jede unnötige Störung kostet zusätzliche Energie, was im schlimmsten Fall zum Hungertod führen kann.
 
Wenn ihr euch also auf der Vogelpirsch befindet, gilt es den nötigen Respekt zu bewahren und sich keinesfalls den Tieren zu sehr nähern. Wenn ein Vogel auffliegt, weil ihr zu wenig Abstand einhaltet, dann habt ihr als Fotografen den Vogel schon gestört und der vermeidbare Fehler ist bereits eingetreten.

Selbstverständlich werden in Naturschutzgebieten keinesfalls die Wege verlassen, um so zu verhindern, dass auch andere Tier- und Pflanzenarten geschädigt werden.
 
Soweit dieser wichtige Verhaltenskodex in der Natur- und Tierfotografie beachtet wird, steht der Freude des Fotografen bei zukünftig geplanten Exkursionen ins Tierreich nichts entgegen.

Alle Zeit gutes Licht und viel Erfolg auf der Jagd nach den schönsten Tieraufnahmen,







Wolfgang Charles
 
Exkursionsleiter
Fotoworkshop Tierfotografie Bislicher Insel







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Der Naturschutz stand vorrangig vor dem gewünschten fotografischen Erfolg. Aus diesem Grund wurde bei der Erstellung der Aufnahmen vermieden, eine Störung des Lebensraum dieser prachtvollen Tiere herbeizuführen. Das Projekt "Bislicher Insel" nimmt zwischenzeitlich einen Zeitraum von 6  Jahren ein und setzt die Bereitschaft voraus, die von der Jahreszeit geprägten Themen zeitnah zu begleiten.
Sehr geehrte Gäste,
herzlich Willkommen im Naturschutzgebiet Bislicher Insel. Genießen Sie die Aufnahmen der wunderbaren Tierwelt in dieser Auenlandschaft am Niederrhein, die Ihnen einen Einblick in die Lebensweise der tierischen Bewohner vermittelt.
Wolfgang Charles Borther Straße 249 47495 Rheinberg Fon 02802 8007323 Mobil 0173 85 96 93 3 E-Mail info@rheingold.nrw
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